Beim Surfen im Web landet man immer häufiger auf Websites mit einem eingeblendeten Hinweis, dass Cookies verwendet werden. Was sind Cookies?
Es gibt Vorgaben, aber auch Möglichkeiten, selbst die Erfassung seines eigenen Surfens zu umgehen.
Cookies und die EU-Cookie-Richtlinie
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Diese sind dazu da, Nutzer wiederzuerkennen und ihnen das Surfen auf einer Website zu erleichtern, etwa dadurch dass der Nutzer seine Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch neu eingeben muss oder erkannt wird, was der Nutzer bereits gekauft hat.
Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland aber gar nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.
Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG). Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann in einem Cookie-Hinweis mit Link auf die Datenschutzerklärung erfolgen.
Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Cookie Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.
Um die Sache noch komplizierter zu machen: Die EU-Kommission hat erklärt, dass die Cookie Richtlinie in Deutschland eigentlich gar nicht umgesetzt werden muss, da die heutigen Regelungen in Deutschland die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bereits erfüllen. Das klingt komisch, da die deutschen Regeln gerade keine Einwilligung (also den Klick auf „Ja, ich stimme zu“), sondern nur einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht vorsehen. Es bleibt also ein gewisses Risiko, wenn Sie keinen Cookie Hinweis auf Ihrer Webseite anbieten.
mehr unter https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html
Was wird empfohlen?
Gänzlich untätig bleiben sollten Webseitenbetreiber nicht! Zwar ist die Gefahr einer Abmahnung mit Bezug zur Cookie-Richtlinie derzeit gering, viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang diesmal die Tatsache, dass Google bereits im Juli 2015 alle Homepage-Betreiber, die z.B. in Google Anzeigen schalten dazu aufgefordert hat, einen eindeutigen Hinweis auf eingesetzte Cookies anzeigen zu lassen.
Um keine Abstrafung im Google-Ranking zu erhalten, wird der Einbau eines solchen Hinweises empfohlen.
Cookie-Hinweis unter WordPress
Hier gibt es einen Tipp, wie man unter WordPress die Cookie-Meldung intergriert:
https://stachowitz-medien.de/blog/cookie-hinweis-auf-websites-mit-wordpress/
Für andere Content Management Systeme (CMS) gibt es ebefalls Zusatzprogramme, die die Meldung integrieren.
Möglichkeiten, selbst nicht erfasst zu werden
Es gibt zum einen die Möglichkeit des privaten Surfens.
Wie Sie in Firefox, Chrome oder im Internet Explorer inkognito surfen, zeigen wir in dieser Übersicht. Wenn Sie anonym surfen, werden der Browserverlauf und die Browserdaten wie beispielsweise Cookies oder temporäre Internetdaten nicht gespeichert – Lesezeichen oder heruntergeladene Dateien werden jedoch beibehalten.
http://praxistipps.chip.de/anonym-und-inkognito-surfen-in-firefox-chrome-oder-ie_1650
Wer noch mehr Sicherheit gegen Überwachung haben möchte, sollte auch ein Virtual Private Network verwenden, über das man bestimmt, wo man ins Internet reingeht. Weitere Infos dazu gibt es unter anderem bei einem Anbieter:
https://hide.me/de/